Amtsbegleitung

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Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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....gemeinsam ist alles genau so stark, wie die "Anzahl" der Gemeinschafts-
beiteiligten !






Wenn jemand ein Problem hat, sich selbst durch zu setzen, und vielfach nicht einmal die eigenen Rechte kennt - führen wir ein Gespräch und zu erkunden, was die betroffene Person wünscht, schauen, wie weit dies rechtlich umsetzbar ist, und drücken dies dann beim Amt durch, falls nötig und begleiten ebenfalls vor Gericht, falls nötig und erwünscht.