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Betroffene Person (nachfolgend bP genannt) möchte nicht genannt werden.

Mitte 2011 frug eine Person, Herrn Ording, ob er sie zum Jobcenter begleiten könne. Er sagte diesem zu und sie verabredeten sich zum nächsten Termin der bP.

Die bP teilte Herrn Ording mit, das es darum ging, das sie sowohl keine Eingliederungsvereinbarung eingehen wolle, sie sie nicht verstehen würde, keine Verpflichtung zu einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen eingehen, und sich nicht als studierte Person, u.a. auch bei Zeitarbeitsfirmen bewerben müssen solle.

Wir gingen zum Termin und ließen der zuständigen Sachbearbeiterin alles erklären und mitteilen, was sein sollen würde und Herr Ording griff dann ein, als es hieß, das die bP nicht gehen könne, ehe sie eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet habe.

Herr Ording wandt ein, das eine solche Vereinbarung einerseits gar nicht unterschrieben werden muß, und unter benannten weniger § und Grundgesetz Artikel, eine bP gar nicht zu was auch immer gezwungen werden könne. Es begann ein kleines, für die bP sehr unangenehmes "Gespräch", das die bP gar schon zum weinen brachte. Nachdem die Sachbearbeiterin merkte, das eine Einigung nicht herbei zu führen war, weil Herr Ording immer wieder dazu riet, eine Vereinbarung in der Form nicht zu unterschreiben, wurden wir zunächst wieder heraus gebeten, noch einmal draußen zu warten.

Dies taten wir und wurden noch einigen Minuten von ihrer Vorgestzten wieder herein gerufen. Das ganze Spiel ging mit dieser, aber im netten Ton und netter Atmosphäre, wieder von vorn los. Diese merkte nach kurze Durchsprache der ganzen Situation, das Herr Ording die bP nicht zu einer Einigung nach zuvor schon geforderter Sache, die sie selbst nicht wollte, ein zu lassen, lief es schließlich darauf hinaus, das sie nur noch ein drittel sovile Bewerbungen einreichen, sich bei Zeitarbeitsfirmen gar nicht mehr bewerben mußte, und schließlich die Vereinbarung nicht mal unterschreiben mußte.