Mail vom 25.04.2014
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Bei Lob, Kritik, oder Hinweis aufgrund Falscher Daten, oder sonst was, bitte um E-Mail. Erstellung der Seite 26.04.2014

An den Geschäftsführer Jobcenter Bremen, Herrn Westkamp

Sehr geehrter Herr Westkamp, heute waren wir in Begleitung des Herrn Daniel Schwarz, der allein aus persönlichen Gründen, gar nicht mehr zu Behörden geht, bei Ihnen im Haus und haben für den Hr. Schwarz einen Antrag auf Leistungen gestellt.

Neben vielem, was dabei auch eine Rolle spielt, das ich an dieser Stelle jedoch zunächst zurück stellen möchte, möchte ich Ihnen kurz mitteilen, worum es in diesem Fall speziell geht, und selbst Frau Hengstler es gar gänzlich ablehnen wollte.

Kurz :

Wir hatten für den Herrn Schwarz Antrag auf Mittellosigkeit gestellt, damit er sofort etwas Geld mitgegeben erhielt, was ihm jedoch nur in Form eines LM GS gewährt wurde, und Frau Hengstler dieses gar für falsch hielt.

Die betroffene Person (im nachfolgenden bP20 genannt) ging es nun darum, das er Bargeld hat, um wenigstens übers Internet (Cafés) Kontakt zu seiner Tochter pflegen und halten kann. Hierfür brauchte er jedoch Geld in bar. Dafür ist, wie Frau Klar und Frau Hengstler richtig dargestellt haben, nicht das Jobcenter zuständig. Wofür das Jobcenter jedoch durchaus zuständig ist, ist dafür Sorge zu tragen, das niemand Mittellos, ohne Verpflegung sein darf.

Nun hieß es von sowohl von Frau Klar, als auch von Frau Hengstler, das sie kein Geld geben könnten, da die Zuständigkeit nicht geklärt sei. Letztendlich rein Formell war das richtig, jedoch mit allen vorliegenden Informationen, bekannt, wie von uns mit Informationen umgegangen wird, was wir für die Betroffenen machen, und reiner Menschlichkeit, sollte es aber jedoch durchaus egal sein, welches Jobcenter Bremen zuständig ist, ggf. rückabwickeln, denn eines ist sehr sicher, das Jobcenter Bremen ist defacto zuständig, egal welche Regionalstelle. Also hätte man dies vollkommen außer acht lassen können, und Herrn Schwarz das Leben etwas erleichtern können, indem man ihm dieses Geld, das nun per Gutschein ohnehin gezahlt wird, dann auch in bar geben könnte.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie diese Angelegenheit als konkreten Fall, wo jemand eine geringe Hemmschwelle hat, klären können, um das die Security in Ihrem Hause vielleicht wieder ein wenig weniger nötig wird ( ein Wachmann wurde uns die gesamte Zeit zur Seite gestellt ).

Um schnellstmögliche Stellungnahmen inklusive der Erteilung eines neuen Termins, möchte ich sehr bitten.







Hochachtungsvoll
Hr. Ording
Fr. Fritsch
Hr. Schwarz