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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de"). erstellt am 18.10.2009

..... wäre...

Man frage zunächst das Volk (welcher Region auch immer), wie groß der Anteil aller Recourcen sein mag, welcher zu gleichen Teilen an allen Menschen selber Region (oder gar weiter) zu gleichen Teilen verteilt werden mögen. Diese Regelung möge alle paar Jahre neu geregelt werden.

Dann möge dieser Anteil zu gleichen Teilen an allen, wie beschrieben verteilt, und der Rest dem Freien Markt zur Verfügung gestellt, was immer daraus entstehen mag.

Arbeit möge ähnlich verteilt werden. Von allen nötigen Arbeiten möge zunächst soviel abgerechnet werden, wie aktuell von allen beteiligten mit Zufriedenheit getan und geordert wird, und der Rest möge an denen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, wie dies den einzelnen Interessen, Wünschen, Fähigkeiten und Notwendigkeiten entsprechend, soviel nötig, nach eigenen Entscheidungen des jeweiligen Arbeiters (sowohl Frau, als auch Mann) gewählt wird.

Zwangsarbeit hatten wir schon im dritten Reich, das brauchen wir einerseits nicht mehr, und ist andererseits laut Art 12 Abs. 3 GG ohnehin Verfassungswidrig.

Kein Mensch will nichts tun. Wer immer ohne Beschäftigung ist, möge entsprechende Beratung und Beschäftigungsförderung nach eigenem Willen erhalten.

Jede erwerbs-, oder arbeitsfähige Person sollte auf alle verteilt, dessen Anteil an Arbeit verrichten, soviel notwendig sein sollte, jedoch nie entgegen der eigenen Entscheidung über dessen Art der Beschäftigung, Beruf, oder Arbeisplatz entsprechend Art. 12 Abs. 1 GG.

Auf diesem Wege hoffe ich auf eine sowohl gerechte Art der Verteilung von Recoursen, als auch der Arbeitskraft, sowie gerechte Aufteilung von Arbeit, je nach Notwendigkeit.