Definition Eigentum
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SLOGAN
Verbesserungsvorschläge, auch Beschwerden, und juristische Korrekturen sind immer sehr willkommen (oder per kopierbarer adresse "menschengerechtepolitik@web.de").

Unsere Definition von Eigentum ist wie folgt !

was jemand, von jemand anderes geschenkt, oder geerbt erhält, oder aufgrund einer erbrachten Leistung, gilt als Eigentum.

Über mein Eigentum, habe ich als Eigentümer das Recht zu bestimmen, was, und ob überhaupt etwas mit diesem Eigentum geschiet, bzw. wer darüber, ggf. auch wie, verfügt.

Besitzt jemand soviel Eigentum, das eine ganze Stadt davon leben könnte, wird dies sozial sehr ungesund und kann leicht zu Machtmissbrauch durch Bestechung führen.

Somit sollte dann alles, was über das Maß des eigenen Wohl möglichen, multiplizierte mit einem vom Volk selbst in Abstimmung bestimmten Faktor, hinaus geht, sollte dies, je mehr, desto progressiv höher versteuert werden, so das es unmöglich ist, so viel Kapitalvermögen, und somit Eigentum, an zu häufen, das für den Rest der Volksgemeinschaft zu wenig zum Menschenwürdigen Leben übrig bliebe ! (aktuell gerade leider seit Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten der Fall).