Kündigungsschutz
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25.02.2012 muß noch mal überarbeitet werden.

Dieser sollte sowohl für den AN zum Schutz, als auch für den AG (Investor) als Möglichkeit bietend, dienen.

Wenn der Ks z.B. erst ab dem 3. Betriebszugehörigkeitsjahr gilt, kann jeder AG leicht jederzeit jeden zunächst einmal ohne Risiko einstellen. Wenn ein Mitarbeiter sich dann nach 2 Jahre bewährt hat, wird er auch sicherlich vom Betrieb mit Ks. übernommen werden. Dann sollte der Ks. jedoch Strukturen annehmen wie 6 Monate Ks. und je weiteres Betriebsangehörigkeitsjahr jeweils 3 Monate K. mehr.

Mann könnte den ks jedoch auch so gestalten, das in Betrieben, welche so groß sind, das sie Wirtschaftsrelevant sind, dürfen Mitarbeiter nur kündigen, wenn dies die anderenfalls Konkurs an zu meldende Notwendigkeit abwenden kann. Anderenfalls sind sie nicht kündbar, sofern sie keine Schäden anrichten und ihre Arbeit zur Betriebszufriedenheit erledigen.

Was gegen dieser Form des Ks steht, ist die mögliche Ausnutzung von AG, AN immer nur für genau eben diese zwei Jahre ein zu stellen, um jeden Mitarbeiter immer wieder, ohne Probleme entlassen können - was an dieser Kritik jedoch faul ist, ist ganz einfach, das jeder AG, jeden AN immer sofort entlassen kann, auch wenn dieser, diesen AN in solchem Falle noch aus zahlen müsste, und dies ohnehin nie tun wird, solange er/sie gebraucht werden kann. Ist ein Mitarbeiter entbehrlich, wird er/sie ohnehin entlassen, wenn auch mit K-frist.

Doch auch hier zeigt sich abermals, wie an sovielen Stellen, das der Ks eigentlich vor allem AN und Großunternehmen schützt, denn Großunternehmen können es sich in aller Regel leisten, damit um zu gehen, wie sie will, sie haben die finanziellen Mittel, diese Rechtsmittel für ihre Interessen zu beugen.

Sollten wir hier nicht den Ks sowohl auf den AN, also auch auf den Betriebsgrößen ensprechend so anpassen, wie es die Mehrheit der Bürger wollen ?

Hier nun eine Abstimmabfrage, was die Mehrheit will - was letztlich entscheidend wird.

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