Wohnraum Politik

....gemeinsam ist alles genau so stark, wie die "Anzahl" der Gemeinschafts-
beiteiligten !
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Arbeitgeberbewertung
Gesamt Zähler seit
04.10.2012
Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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Der Verein, dem ich als 1. Vorstandsvorsitzender angehöre und dessen Idee auch meine war, hat nun mit dem 15.03.2020 ein Haus in Gröpelingen, Nähe dem Diako Krankenhaus anmieten können, in dem ich anfangs selbst als Leistungsempfänger bisher (Ende 2021) mit, mit anderen Bewohnern und Gäste, mit 2 weiteren Personen im Hause in 4 Zimmer und ein bewohnbares Kellerzimmer sowie einen kleineren Kellerraum daneben, lebe.

Meine Miete, wird nun seit fast Nov.2017 trotz Anspruch gar nicht mehr, und seit Einzug in das neue Haus, nur teilweise, gezahlt. Die Miete in dem, vom Verein angemieteten Haus sei ja nicht ernst gemeint, also müsse das Amt auch nicht zahlen. Nun stellt sich Sep.2021 jedoch heraus, das dies schlicht unwahr ist, und das Amt zunächst zumindest die vom Verein auch zu zahlende Miete, doch zu zahlen hat. Also nichts mit, Mieten seien nicht ernst gemeint. Weil Kosten der Unterkunft werden ja nur gezahlt, wenn auch eine Mietzahlungsforderung vorliegt.

Jetzt (06.12.2020) soll ich nun dahingehend vom Jobcenter beraten werden, wie ich das ganze ggf. gewerblich machen mag (soll, oder muß). Diese Beratung soll nun am Mi. 09.12. telefonisch statt finden. Bin mal gespannt.
Nun ist April 21 und es stellt sich heraus, das Amt, bzw. die vom Amt beautragte Stelle, die Aufbaubank, kann auch nicht mal helfen, weil es tatsächlich eine Gesetzeslücke ist - die nächste.
Das Leistungsempfänger selbst etwas tun, um an Leistungen anderer zu verdienen, denen zu helfen, was elementar wichtiges zu erhalten, ist im Gesetz nicht vorgesehen - also nach Deutscher Rechtsauffassung verboten, weil nicht Gesetzlich erlaubt. Was für ein Rechtsunsinn.

Es wird immer nach Eigeninitiative gefragt, doch wenn man dann eigeninitiativ wird, und dies in den Leistungsbereich geht - soll das dann aber auch wieder nicht gehen, wenn man selbst in Leistung steht.

Eine weitere Wohnung, die wir gut hätten weiter bewirtschaften können, mußten wir nun doch die Schlüssel abgeben, weil das Amt ihrer Pflicht §22SGBII und Art. 14 Bremer Landesverfassung, der Zahlung der Kosten der Unterkunft, illegalerweise nicht nachgekommen ist. So gesehen am 01.12.2020. Wohnung Sebaldsbrück ist somit nun auch wieder hinfällig, wo wir hätten weitere bis zu 5 Personen ungebracht haben können.
Aber dies ist ja wohl offensichtlich gar nicht erwünscht.


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