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Grundsätzliches
Alles hier geschriebene gilt grundsätzlich für alle in einer Region lebenden Menschen, und nur der Einfachkeit halber hier nur in männlicher Form geschrieben, außer es geht auf einer Seite spezifisch um eine bestimmte Personen- gruppe.
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....gemeinsam ist alles genau so stark, wie die "Anzahl" der Gemeinschafts-
beiteiligten !






Wir hatten 6 Wohnobjekte, durch Anfragen an etwa 5.000 Angeboten innerhalb 3 Jahren, wovon wir dann etwa 50 angeschaut haben.
    1. Ein Haus in Gröpelingen mit 6 Personen,

    2. ein weiteres Haus in Gröpelingen mit 5 Personen
    3. eine Wohnung in Mitte mit 5 Personen,

    4. eine weitere Wohnung in Hemelingen mit 4 Personen,

    5. eine weitere Wohnung in Findorff für 4 Personen und noch

    6. eine weitere Wohnung in Schwachhausen für 4 Personen.

Insgesamt waren es also 28 Personen, die wir unter gebracht hatten, sowie 50 Personen insgesamt in Wohnungen vermittelt.

Dann wurde jedoch plötzlich teils von Amtsseiten her die Mieten eingestellt (da angeblich unangemeldet gewerblich), und vom dritten Vorsitzenden und somit mit verantwortlichen Kollegen, vom Amt geleistete Mieten, nicht dem Vermieter weiter geleitet. Dies darf nie wieder geschehen. Dies wurde nun durch die Polizei, welche wir in dieser Sache voll und ganz unterstützen, ermittelt.

Punkt aber ist - sowas, darf so, nie wieder passieren - auch nur können.

Damit so etwas, nie wieder passiert, schalten wir einerseits nun immer sofort einen Anwalt ein, falls das Amt sich weigert, und andererseits wird das Konto, über dem die Mieten laufen, ständig bewacht und die Bank angewiesen, gewisse Geldeingänge nur zweckebunden zu verbuchen und zu verwenden. Es wird der jeweilige Mietvertrag vorgelegt, und entsprechende Geldeingänge zunächst zur Zahlung der vertraglichen Miete, verwendet. Überschüsse daraus dann vereinbarungsgemäß.